AGB

Erstens:

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Sind wir Auftragnehmer, gilt die Erteilung des Auftrages, sind wir Auftraggeber, gilt die Annahme bzw. Ausführung des Auftrages als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

Zweitens:

Die Preise richten sich grundsätzlich nach unserer jeweiligen Preisliste, falls im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird.

Drittens:

Vertragsschluss

Durch Betätigen des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, die ein Vertragsangebot darstellt. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit auf der Kassenseite seine eingegebenen Daten zu kontrollieren und ggf. mit Hilfe des Buttons „Bestellung bearbeiten“ zu verändern. Nach Absenden der Bestellung, wird eine E-Mail an den Kunden versendet, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Bezahlung und der Abholung der bestellten Ware zustande. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache. Wir behalten uns vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis an unseren Kunden zurückzuerstatten, wenn die Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar ist.

Viertens:

Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Bei Einzel- oder Sondermaschinen betragen die Lieferzeiten bis zu 24 Monaten. Einem allfälligen Lieferverzug ist uns eine Nachfrist zu setzen, deren Dauer sich nach der Produktionszeit der betreffenden Maschine richtet.

Fünftens:

Falls der Kunde einen Auftrag storniert ist er verpflichtet eine Stornogebühr in Höhe von 35 % der Bruttoauftragssumme zu bezahlen. Bei Sondermaschinen ist keine Stornierung möglich.

Sechstens:

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

Siebtens:

Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, sind ausgeschlossen, soferne uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Achtens:

Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Bei Weiterveräußerung der Ware ist die Forderung daraus an uns abgetreten.

Neuntens:

Gewährleistungsansprüche des Kunden sind auf Verbesserungsanspruch eingeschränkt. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.

Zehntens:

Bei Nichtzahlung auch nur einer Rechnung durch den Kunden tritt Terminverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge, durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden.

Elftens:

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen.

Weiters ist der Kunde verpflichtet, unsere Mahnspesen und die außergerichtlichen anwaltlichen Mahnkosten zu bezahlen.

Zwölftens:

Elektroinstallationen und bauliche Umbauarbeiten sind von Seiten des Kunden auf dessen Kosten herzustellen. Dem Kunden obliegt es auch auf seine Kosten die für die Herstellung und den Betrieb der von uns gelieferten Waren und Anlagen erforderlichen Stromkapazität herzustellen.

Dreizehntens:

Bei Gebrauchtmaschinen wird keine wie immer geartete Gewähr für die Funktionsfähigkeit geleistet. Eine abweichend davon zugesagte Funktionsgarantie ist nur gültig sofern sie schriftlich gewährt wird.

Vierzehntens:

Wir vertreiben ausschließlich Anlagen, die den Zulassungsbestimmungen entsprechen. Von der Behörde allenfalls vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften welcher Art auch immer sind vom Kunden zu beachten bzw. auf dessen Kosten herzustellen. Ebenso ist es Sache des Kunden auf seine Kosten allenfalls erforderliche

Bewilligungen für den Betrieb von Anlagen zu erwirken und die von der Behörde allenfalls auferlegten Auflagen zu erfüllen. Allfällige Nachtteile aus der Nichterfüllung

dieser Verpflichtungen gehen zu Lasten des Kunden.

Fünfzehntens:

Sofern für die Montage der von uns zu liefernden Anlage eine statische Berechnung erforderlich ist, ist diese ebenfalls auf Kosten des Kunden zu erstellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht entsprechen und uns dadurch ein Schaden entsteht ist dieser vom Kunden zu ersetzen.

Die Kranabnahme durch einen Ziviltechniker bzw. durch den TUV muss vor Erst Inbetriebnahme durch den Kunden und zu dessen Lasten durchgeführt werden. Dies gilt auch für die jährlichen wiederkehrenden Prüfungen.

Sechzehntens:

Sollten aus Gründen der Optik vom Kunden Verkleidungen gewünscht oder allenfalls von der Behörde vorgeschrieben werden sind diese Kosten zusätzlich durch den Kunden zu tragen.

Siebzehntens:

Bei der Montage allenfalls beigestellte Helfer arbeiten ausschließlich unter Anweisung und im Auftrag des Kunden. Für bereitgestellte Helfer und Aufstiegshilfen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Hinsichtlich allfälliger Ansprüche aus Schäden die von oder betreffend diese Personen gestellt werden hält uns der Kunde schad- und klaglos.

Achtzehntens:

Schriftlichkeitsklausel: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingung bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

Insbesondere bedürfen Mängelrügen der Schriftform.

Neunzehntens:

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis sind (bei Widersprüchen in der nachstehenden Reihenfolge) anzuwenden:

Die schriftliche Vereinbarung, durch die der Vertrag zustande gekommen ist, einschließlich einer allfälligen Leistungsbeschreibung und einem allfälligen Leistungsverzeichnis.

Diese Bedingungen.

Die für unseren Branchenbereich einschlägigen Geschäftsbedingungen unseres Fachverbandes.

Die Ö-Normen mit vornormierten Vertragsinhalten für einzelne Sachgebiete.

Die einschlägigen Ö-Normen mit vornormierten allgemeinen Vertragsinhalten, insbesondere die Ö-Normen A 2060, B 2210.

Zwanzigstens:

Es gilt Österreichisches Recht

Einundzwanzigstens:

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, Gerichtsstand, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das Landesgericht Steyr.

Zweiundzwanzigstens:

Soferne es sich beim Kunden um einen Konsumenten (Letztverbraucher) handelt, gelten die vorstehenden Bedingungen nicht, soweit sie zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzes widersprechen.

Dreiundzwanzigstens:

Satz- und Druckfehler vorbehalten